Wir übernehmen den Abschluss und die Beendigung von Mietverträgen und führen die gesamte mündliche und schriftliche Korrespondenz mit Ihren Mietern. Auch übernehmen wir die Abnahme und Übergabe der Wohnungen oder Häuser.
Die Verwaltung von Sondereigentum ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, die eine spezielle Fachkenntnis erfordert.
Als Verwalter ist es wichtig, den Überblick über die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Eigentümer zu behalten, um eine reibungslose Verwaltung sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung von Wirtschaftsplänen, die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen und die Abwicklung von Versicherungsfällen.
Eine transparente Kommunikation mit den Eigentümern ist dabei unerlässlich, um Vertrauen und Zufriedenheit zu schaffen. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Verwalters, das gemeinsame Interesse aller Parteien im Blick zu behalten und für eine effiziente und nachhaltige Verwaltung des Sondereigentums zu sorgen.
Zur Lösung all Ihrer Belange rund um Ihr Sondereigentum erhalten Sie unsere umfassende und fachkundige Beratung. Wir unterbreiten Ihnen aktiv Vorschläge und haben hierbei besonders die Punkte Werterhalt und Aufwertung, Kostenbewusstsein und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Auge.
Nach Vorlage der Jahresabrechnung und Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft erstellen wir die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter.
Weitere umlagefähige Kosten, die von Ihnen direkt gezahlt werden, z. B. die Grundsteuer, werden selbstverständlich in der Abrechnung berücksichtigt. Soweit es in Ihrer Einheit zu einem Nutzerwechsel kommt, melden wir diesen der WEG-Verwaltung.
Somit kann der Nutzerwechsel im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden und eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist gewährleistet.
Die Geldverwaltung erfolgt über ein Sammelkonto für Sondereigentumsverwaltungen oder, soweit gewünscht, auf einem auf Ihren Namen eingerichteten separaten Bankkonto. Wir führen für Sie eine transparente Buchhaltung, einschließlich der Erfassung aller Zahlungsvorgänge.
In dringenden Fällen wie z. B. Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden übernehmen wir die Schadensmeldung an die WEG-Verwaltung und regeln die damit verbundene Schadenabwicklung.
Sollte die Verwaltung nicht erreichbar sein, leiten wir, um größeren Schaden zu vermeiden, die notwendigen Sofortmaßnahmen ein.
Soweit durch Ihren Mieter oder Dritte Schäden am Sondereigentum gemeldet werden, überprüfen wir diese vor Ort. Für größere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen holen wir entsprechende Kostenvoranschläge ein und stimmen die auszuführenden Arbeiten mit Ihnen ab.
Bei kleineren Reparaturen, in dem mit Ihnen vereinbarten Betragsrahmen, beauftragen wir eine Fachfirma mit der Durchführung der Reparaturarbeiten.
Durch die regelmäßigen Begehungen haben wir stets einen Überblick über den Zustand Ihrer Sondereigentumseinheit und die in naher und ferner Zukunft anstehenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Diese können wir dann in Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig planen.
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